Zertifizierung & Richtlinien
Richtlinien für Regionalmarken
Die Richtlinien für Regionalmarken umfassen drei einfache Kriterien, nach welchen ein Regionalprodukt zertifiziert wird:
- Ein nicht zusammengesetztes Produkt setzt sich aus 100% regionalen Rohstoffen zusammen.
- Ein zusammengesetztes Produkt besteht aus mindestens 80% regionalen Zutaten, wovon die Hauptzutat vollständig regional sein muss.
- Bei allen Regionalprodukten ist zudem Pflicht, dass mindestens 2/3 der Wertschöpfung in der Region anfällt.
Alle weitere Details sind in den Richtlinien für Regionalmarken enthalten:
Richtlinien für Regionalmarken ab 01.01.2024
Richtlinien Teil A - Allgemeine Vorgaben PDF, 576.6 KB Richtlinien Teil B1: Branchenspezifische Vorgaben für Lebensmittel PDF, 289.9 KB Richtlinien Teil B2: Branchenspezifische Vorgaben für Getränke PDF, 46.1 KB Richtlinien Teil B3: Branchenspezifische Vorgaben für Verpflegungsbetriebe (ohne Gemeinschaftsgastronomie) PDF, 157.7 KB Richtlinien Teil B4: Branchenspezifische Vorgaben für die Gemeinschaftsgastronomie PDF, 70.2 KB Richtlinien Teil C1: Branchenspezifische Vorgaben für Non-Food Produkte PDF, 49.6 KB Richtlinien Teil C2: Branchenspezifische Vorgaben für Kosmetikprodukte PDF, 80.5 KB Richtlinien Teil C3: Branchenspezifische Vorgaben für Hortikultur-Produkte PDF, 90.1 KB Richtlinien Teil D: Branchenspezifische Vorgaben für Schokolade- und Kosmetikprodukte PDF, 88.2 KB